Prädikat "geschützte geografische Angabe" (ggA)
EU bescheinigt dem Hopfenanbaugebiet Tettnang das Prädikat "geschützte geografische Angabe" (ggA)
Deutschlands südlichstes Anbaugebiet ist nach 7 Jahren Prüfung in das EU-geschützte Verzeichnis für geschützte geografische Angaben (ggA) aufgenommen worden und steht damit in einer Reihe mit Schwäbischen Maultaschen, Nürnberger Rostbratwürsten, Bayerischem Bier, Parmesan aus Italien oder Cidre aus der Normandie. Der Tettnanger Hopfen ist somit vor Nachahmung geschützt.
Bereits 2010 wurde der Tettnanger Hopfen durch Agrarminister Rudolf Köberle a.D. im Haus der Geschichte in Stuttgart in die Genießergalerie des Landes Baden-Württemberg aufgenommen (Quelle: Hopfenpflanzerverband Tettnang)

